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Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die VR Bank Nord eG (im Folgenden: Veranstalter) bietet Gewinnspiele auf der Website www.vrbanknord.de, der Facebookseite www.facebook.com/vrbanknord, der Instagramseite www.instagram.de/vrbanknord oder über die Mitgliederzeitschrift „Nordschnack“ an.
Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.

  • 1 Gewinnspiel

(1) Die Gewinnspiele werden von dem Veranstalter (ggf. auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern) durchgeführt.

(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er dem jeweiligen Aufruf zur Teilnahme vollständig nachkommt (z.B. Ausfüllen der Teilnehmerkarte, „liken“, Kommentierung auf unserer Facebook-Seite, etc). Wie genau man teilnehmen kann, ist auf der jeweiligen Gewinnspielseite erläutert.

 

  • 2 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Personen ab dem 18. Lebensjahr. In den jeweiligen Teilnahmebedingungen kann ein anderes Alter vereinbart werden (z.B. für Facebook-Gewinnspiele und den Jugendclub). 

(2) Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt nur dann vor, wenn die Angaben des Teilnehmers vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.

(3) Jeder Teilnehmer darf an einem Gewinnspiel nur einmal teilnehmen, es sei denn, auf die Möglichkeit einer mehrfachen Teilnahme wird durch den Veranstalter ausdrücklich hingewiesen.

 

  • 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter des Veranstalters sowie Vertriebs- und Kooperationspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

 

  • 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegen dem Veranstalter bzw. dessen jeweiligen Partnern. Der Veranstalter wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei.

(2) Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden von dem Veranstalter sowie dessen Partnern festgelegt. Ist eine Übergabe des Gewinns nicht oder unter nicht zumutbaren Umständen möglich, erhalten die Gewinner einen gleichwertigen Gewinnersatz. Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Sach- oder Reisegewinns besteht in keinem Fall.

(3) Die Gewinner werden von dem Veranstalter benachrichtigt, und auf www.vrbanknord.de und/oder www.facebook.com/vrbanknord und /oder www.instagram.de/vrbanknord und/oder den Seiten der Partner namentlich veröffentlicht.

(4) Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich es sei denn, dass mehrfache Gewinne pro Teilnehmer explizit zugelassen sind.

(5) Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige Emailadressen) oder der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen keine gültige Versandadresse angeben, ist der Veranstalter nicht verpflichtet richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.

 

  • 5 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe

(1) Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer personenbezogene Daten angeben (Name des Teilnehmers, E-Mail-Adresse sowie Facebook-User-ID und Profilbild bei einem Gewinnspiel auf Facebook). Der Veranstalter verarbeitet diese Daten nur zur Durchführung des Gewinnspiels. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Ende des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht, es sei denn, sie sind erforderlich, um den Gewinn an die Gewinner zu übermitteln. Aus verjährungsrechtlichen Gründen können die Daten der Gewinner länger aufbewahrt werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist der jeweilige Gewinnspielvertrag, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

(2) Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Betroffenenrechten, sind hier erhältlich: www.vrbanknord.de/datenschutz.

 

  • 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

(1) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen (Vorzeitige Beendigung durch Facebook) eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann.

(2) Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind ausgeschlossen.

 

  • 7 Haftung

(1) Der Veranstalter sichert keine Beschaffenheiten der Gewinne zu. Ausstattungen können von den jeweiligen Abbildungen abweichen.

(2) Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet der Veranstalter nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft vom Veranstalter verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel vom Veranstalter arglistig verschwiegen wurde. Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht vom Veranstalter, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(3) Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung vom Veranstalter auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(4) Eine weitergehende Haftung vom Veranstalter ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unberührt.

  • 8 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Gewinnspielbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Gewinnspielbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

(3) Diese Gewinnspielbedingungen können jederzeit von der VR Bank Nord eG ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

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